Alle 2 Jahre haben Menschen ab einem Alter von 35 Jahren einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, welches von den Krankenversicherungen bezahlt wird. Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch bei jüngeren Menschen inzwischen diese Kosten.
Alle 2 Jahre haben Menschen ab einem Alter von 35 Jahren einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, welches von den Krankenversicherungen bezahlt wird. Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch bei jüngeren Menschen inzwischen diese Kosten.